Die Zucht des Rheinländer Familienhundes beruht auf den Hunden, die genetisch auf den Mitte der 80er Jahre gegründeten Familienhund zurück zu führen sind, der anfangs unter dem Namen Eloschaboro gezüchtet wurde. Es ist das Ziel der Rheinländer Zucht, diesen wunderbaren Familienhund und die Freude ihn als täglichen Begleiter im Leben haben zu dürfen, den Menschen nahe zu bringen.

Hierfür haben die Rheinländer Züchter und Deckrüdenbesiter schon eine sehr gute Basis geschaffen, jedoch brauchen wir auf lange Sicht die Unterstützung durch weitere Züchter und Deckrüdenbesitzer, damit die Gesundheit und das liebenswerte Wesen dieser Hunde auch für die kommenden Generationen für Alle erhalten bleibt.

Es ist unsere Philosophie, dass jeder gute Züchter ein Interesse daran hat, dass seine Nachzuchten gesund und kräftig sind, den Familien viel Freude machen und dem Zuchtziel des wesensfesten, alltagstauglichen Familien- und Begleithund entspricht. Hierfür trägt jeder einzelne Züchter eine große Verantwortung. Dennoch ist Unterstützung und eine faire Zusammenarbeit unter den Züchtern erforderlich, damit die Zucht auch Spaß macht, denn nur dann kann der Züchter den Welpen die liebevolle Aufzucht gewährleisten, die für einen Familienhund, wie wir ihn uns vorstellen, nötig ist. 

Wenn Sie sich angesprochen fühlen, Sie Zeit und Lust haben, uns in der Rheinländer Zucht zu unterstützen, können Sie uns gerne kontaktieren.

Die Zucht im Rheinländer Verein setzt folgendes voraus:

  1. Alle angehenden Zuchthunde gehen genetisch auf den Familienhund zurück, der Mitte der 80er Jahre zunächst unter der Bezeichnung „Eloschaboro“ gezüchtet wurde. Ob dies bei Ihrem Hund der Fall ist, können Sie im Zweifel beim Zuchtbuchamt des Rheinländer Vereins erfragen.
  2. Damit die Gesundheit der Rheinländer Zucht gewährleistet ist, müssen von jedem Zuchthund vor der Zuchtzulassung verschiedene gesundheitliche Untersuchungen bestanden worden sein, die im Einzelnen unter dem Punkt „Zuchtzulassung“ näher dargestellt werden.
  3. Ein Zuchtrichter des Rheinländer Vereins untersucht den Hund auf die Übereinstimmung mit den unter Standard gesetzten Voraussetzungen.
  4. Ein wichtiger Punkt der Familienhundezucht ist das Wesen des Hundes. Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass für die Wesensentwicklung auch die Veranlagung ein entscheidender Umstand ist. Deshalb müssen alle Rheinländer Zuchthunde einen Wesenstest bestanden haben, bei dem das Wesen des Tieres durch einen hierfür zugelassenen Zuchtrichter umfassend geprüft worden ist.

Nur wenn unsere hohen Anforderungen zu Gesundheit und Wesen erfüllt werden, dürfen die Hunde zur Rheinländer Zucht eingesetzt werden.

Züchter des Rheinländer Vereins und Deckrüdenbesitzer werden durch den Rheinländer Verein auch dahingehend unterstützt, dass regelmäßig kostenfreie Züchter/Deckrüden-Seminare angeboten werden.

Um eine Ahnentafel des Rheinländer Vereins zu erhalten, ist es darüber hinaus erforderlich, dass die Aufzucht der Welpen im Wohnbereich des Züchters und somit innerhalb der eigenen Familie erfolgt. Hierdurch werden die Welpen schon von Anbeginn auf den Menschen und die Alltagsgeräusche und Umwelt eines Familienlebens geprägt.

Die Welpen werden regelmäßig entwurmt und im Alter von 8 Wochen erhalten sie die Erstimpfung, sowie einen Mikrochip zur Erkennung.

Der Rheinländer Züchter hält seine Hunde nicht nur zum Zwecke der Zucht, sondern als Familienmitglieder. Deshalb werden sie auch nach dem Ausscheiden aus der Zucht (z.B. nach Ablauf des Zuchtalters) nicht abgegeben.

Zum Schutz der Rheinländer Hündin muss diese zwischen den Würfen mindestens eine Läufigkeit aussetzen.

Eine so genannte „Zuchtmiete“, bei der die Hündin das Jahr über in einer anderen Familie lebt und nur für die Aufzucht der Welpen beim Züchter lebt, ist im Rheinländer Verein untersagt.

Die Verantwortung und Aufgaben des Rheinländer Züchters enden nicht mit der Welpenabgabe. Er steht auch danach noch den Welpenfamilien mit Rat und Tat zur Seite.